Zur Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Pfarrverbandes treten die Kirchenvorstände der beteiligten Kirchengemeinden zu einer gemeinsamen Versammlung zusammen, so oft es die Geschäftslage erfordert (Pfarrverbandsversammlung), mindestens jedoch einmal jährlich
(§ 69 Kirchengemeindeordung).
Auf der Tagesordnung der nächsten Pfarrverbandsversammlung stehen
1. Biblische Besinnung
2. Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Protokoll der Sitzung vom 9. März 2023
5. Berichte
6. Name für den Kirchengemeindeverband
7. Termine
8. Verschiedenes
Die Sitzung ist gemäß §§ 71, 28 KGO öffentlich.